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  • Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe, - Wagau 4, 4644, Scharnstein, Austria

Company Information

Company registration number
26095a
Company Status
CLOSED
Country
Austria
Registered Address
Wagau 4
4644
Scharnstein
Wagau 4, 4644, Scharnstein AT

Company Details

Type of Business
Einzelkaufmann

Jurisdiction Particularities

Additional Status Details
gelöscht
Court
Landesgericht Wels
Previous Names
Hermann Mahringer, Transporte und Kohlen

Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe, Company Description

Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe, is a Einzelkaufmann registered in Austria with the Company reg no FN 26095 a. Its current trading status is "closed". It was previously called Hermann Mahringer, Transporte und Kohlen. It can be contacted at Wagau 4 .
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  • 2002-10-31 Modification
    •   LG Wels, * S */*y   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*y   Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Mahringer Hermine,geb. *.*.* ,Inh. d.Firma Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe,Inh.Hermine Mahringer * Scharnstein,Wagau * FN * a Masseverwalter: Eybl Günther Mag. Rechtsanwalt Rathausplatz * * Gmunden Tel.*/*-*,FAX */*-* E-MAIL: kanzlei-eybl@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,Saal * im *.Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Über Antrag des Masseverwalters wird festgestellt, dass das bereits geschlossene Unternehmen der Gemeinschuldnerin geschlossen bleibt (§ * a Abs * KO).   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,*.Stock,Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Zahlungsplantagsatzung Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Be- mängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Text: Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Schlussverteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* %ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zahlungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten - zusätzlich zu der vom Masseverwalter nach Massgabe des Verteilungsentwurfes zu verteilenden Quote - ein *,*%ige Quote, zahlbar binnen * Tagen nach Annahme des Zahlungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gemäss § * Abs. * KO: Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Massgabe dieses Zahlungsplans. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Zahlungsplan-Erfüllung gilt § * Abs. * und * KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Nichtigkeit des Zahungsplans: ======================== Die Forderungen der während des Konkurses allenfalls nicht voll befriedigten Massegläubiger sind bis *.*.* zu bezahlen bzw. sicherzustellen. Zahlt der Schuldner die Masseforderungen nicht innerhalb dieser Frist, ist der Zahlungsplan nichtig (§ * KO).   Beschluss vom *. Februar *      
    • 2002-10-31 Modification
      •   LG Wels, * S */*y   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*y   Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Mahringer Hermine,geb. *.*.* ,Inh. d.Firma Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe,Inh.Hermine Mahringer * Scharnstein,Wagau * FN * a Masseverwalter: Eybl Günther Mag. Rechtsanwalt Rathausplatz * * Gmunden Tel.*/*-*,FAX */*-* E-MAIL: kanzlei-eybl@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,Saal * im *.Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Über Antrag des Masseverwalters wird festgestellt, dass das bereits geschlossene Unternehmen der Gemeinschuldnerin geschlossen bleibt (§ * a Abs * KO).   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,*.Stock,Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Zahlungsplantagsatzung Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Be- mängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Text: Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Schlussverteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* %ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zahlungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten - zusätzlich zu der vom Masseverwalter nach Massgabe des Verteilungsentwurfes zu verteilenden Quote - ein *,*%ige Quote, zahlbar binnen * Tagen nach Annahme des Zahlungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gemäss § * Abs. * KO: Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Massgabe dieses Zahlungsplans. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Zahlungsplan-Erfüllung gilt § * Abs. * und * KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Nichtigkeit des Zahungsplans: ======================== Die Forderungen der während des Konkurses allenfalls nicht voll befriedigten Massegläubiger sind bis *.*.* zu bezahlen bzw. sicherzustellen. Zahlt der Schuldner die Masseforderungen nicht innerhalb dieser Frist, ist der Zahlungsplan nichtig (§ * KO).   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. März * Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am *.*.* angenommenen Zahlungsplans aufgehoben.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. März * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Ende der Zahlungsfrist: *.*.*   Beschluss vom * *. März *      
    • 2002-10-31 Modification
      •   LG Wels, * S */*y   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*y   Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Mahringer Hermine,geb. *.*.* ,Inh. d.Firma Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe,Inh.Hermine Mahringer * Scharnstein,Wagau * FN * a Masseverwalter: Eybl Günther Mag. Rechtsanwalt Rathausplatz * * Gmunden Tel.*/*-*,FAX */*-* E-MAIL: kanzlei-eybl@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,Saal * im *.Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Über Antrag des Masseverwalters wird festgestellt, dass das bereits geschlossene Unternehmen der Gemeinschuldnerin geschlossen bleibt (§ * a Abs * KO).   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,*.Stock,Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Zahlungsplantagsatzung Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Be- mängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Text: Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Schlussverteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* %ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zahlungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten - zusätzlich zu der vom Masseverwalter nach Massgabe des Verteilungsentwurfes zu verteilenden Quote - ein *,*%ige Quote, zahlbar binnen * Tagen nach Annahme des Zahlungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gemäss § * Abs. * KO: Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Massgabe dieses Zahlungsplans. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Zahlungsplan-Erfüllung gilt § * Abs. * und * KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Nichtigkeit des Zahungsplans: ======================== Die Forderungen der während des Konkurses allenfalls nicht voll befriedigten Massegläubiger sind bis *.*.* zu bezahlen bzw. sicherzustellen. Zahlt der Schuldner die Masseforderungen nicht innerhalb dieser Frist, ist der Zahlungsplan nichtig (§ * KO).   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. März * Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am *.*.* angenommenen Zahlungsplans aufgehoben.   Beschluss vom *. März *      
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