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  • ADP GmbH - Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf, Germany

Company Information

Company registration number
HRB71058 DÜSSELDORF
Company Status
CLOSED
Country
Germany
Registered Address
Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf
Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf DE

Ownership

Share Capital
25.000,00 EUR

Jurisdiction Particularities

Additional Status Details
aktuell
Court
DE/Düsseldorf

ADP GmbH Company Description

ADP GmbH is registered in Germany with the Company reg no HRB71058 DÜSSELDORF. Its current trading status is "closed". It can be contacted at Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf .
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Announcements from the Handelsregister

  • 2022-03-22 Modification
    • HRB *: ADP GmbH, Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete ADP Srl mit dem Sitz in Bosconero (Italien) beschlossen. Der Formwechsel wird wirksam, wenn die Voraussetzungen nach dem Recht Italiens erfüllt sind.
    • 2021-09-17 Modification
      • HRB *: ADP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verlegungsplan über den geplanten grenzüberschreitenden Formwechsel der GmbH nach deutschem Recht unter der Firma ADP GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB *) in eine GmbH nach italienischem Recht (societa a responsabilita limitata) unter der Firma ADP s.r.l. mit Sitz in Bosconero/Italien eingereicht worden.A. Für Gläubiger Vor dem Hintergrund, dass die ADP GmbH nach Verlegung eine italienische s.r.l. sein wird, richten sich die Rechte der Gläubiger nach § *j Umwandlungsgesetz: § *j Umwandlungsgesetz: Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (*) Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.(*) Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Absatz * steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu * Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gegenüber den Gläubigern wird klargestellt, dass nach Wirksamwerden des grenzüberschreitenden Formwechsels die neue Gesellschaft, mithin die ADP s.r.l. neue Schuldnerin der Gläubiger sein wird, ohne dass ein Rechtsverlust entsteht. Bestehende Ansprüche sind soweit vorhanden, nach Formwechseln gegenüber der ADP s.r.l. an ihren Sitz in Italien geltend zu machen und bleiben inhaltlich unberührt. Mangels der Existenz einer aufnehmenden Gesellschaft, ist auf etwaige Gläubigerrechte der aufnehmenden Gesellschaft nicht hinzuweisen.B. Für MinderheitsgesellschafterSämtliche Gesellschafter haben der Verlegung zugestimmt, nichtsdestotrotz stehen diesen folgende Rechte zu: § *h Umwandlungsgesetz: Verbesserung des Umtauschverhältnisse (*) § * Abs. * und § * gelten für die Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft nur, sofern die Anteilsinhaber der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen, dessen Rechtsvorschriften ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile nicht vorsehen, im Verschmelzungsbeschluss ausdrücklich zustimmen.(*) § * gilt auch für Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, wenn nach dem Recht dieses Staates ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile vorgesehen ist und deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind.sowie § *i Umwandlungsgesetz: Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan (*) Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, hat die übertragende Gesellschaft im Verschmelzungsplan oder in seinem Entwurf jedem Anteilsinhaber, der gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Die Vorschriften des Aktiengesetzes über den Erwerb eigener Aktien sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mbH über den Erwerb eigener Geschäftsanteile gelten entsprechend, jedoch sind § * Abs. * Satz * des Aktiengesetzes und § * Abs. * Satz * zweiter Halbsatz erste Alternative des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mbH insoweit nicht anzuwenden. § * Abs. * Satz * und * sowie Abs. * und die §§ *, * und * gelten entsprechend.(*) Die §§ * und * gelten für die Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft nur, sofern die Anteilsinhaber der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen, dessen Rechtsvorschriften ein Verfahren zur Abfindung von Minderheitsgesellschaftern nicht vorsehen, im Verschmelzungsbeschluss ausdrücklich zustimmen. § * gilt auch für Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, wenn nach dem Recht dieses Staates ein Verfahren zur Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vorgesehen ist und deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei ADP GmbH, Elisabethstraße * bis *, * Düsseldorf.
    • 2020-11-11 Modification
      • HRB *: ADP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf.
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